Haben Sie Schuldner, die Ihre berechtigten Forderungen nicht zahlen? Wollen Sie Ihre Außenstände bei säumigen Schuldnern eintreiben, dabei aber Zeit und Mühe sparen?
Beauftragen Sie unsere Kanzlei mit dem Forderungseinzug. Der Einzug von Forderungen gegen säumige Schuldner bildet einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit.
Die Kosten unserer Beauftragung sind regelmäßig vom Schuldner zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2015 noch einmal bestätigend entschieden, dass bei Verzug des Schuldners auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich ist. (BGH, Urteil vom 17.September 2015 - IX ZR 280/14)
Zudem verfügen nur Rechtsanwälte über die erforderlichen Kompetenzen, ein Verfahren vor Gerichten zu betreiben, sofern dies notwendig wird.
Vertrauen Sie Ihren Forderungseinzug daher direkt uns an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Forderungseinzug und in der Zwangsvollstreckung.