Die P & R Gruppe vermittelte Investments mit Containern. Sie konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen und die deutschen Gesellschaften gingen bekanntlich insolvent.
Als Anleger konnte man die Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.
Mittlerweile mehren sich aber die Zeichen dafür, dass Anlageberater für die Vermittlung von Investments bei P & R haften, siehe hierzu den aktuellen Artikel von handelsblatt.de
vom 29.06.2020.
Informieren Sie sich daher bei Herrn Rechtsanwalt Olaf Peisker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, über Ihre Möglichkeiten. Er hat bereits erfolgreich P & R - Anleger gegen Anlageberater vertreten.
Die Haftung des Anlageberaters ist in vielen Fällen immer noch durchsetzbar und unabhängig davon, ob Sie bereits Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens.
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