Leasingrecht
Das Leasing ist im weitesten Sinne eine Sonderform der Finanzierung, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts zur Nutzung überlassen wird. Das Leasing ist zum einen stark mit dem Mietrecht verwoben, auf der anderen Seite stellen sich Fragen aus dem Bereich des Bankrechts.
Auch bezüglich der Gewährleistung gibt es oft Probleme, da vom Leasinggeber die Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer übertragen werden und dieser diese dann im eigenen Namen geltend machen muss. Gerade die Vielzahl der Verträge sowie deren Ausgestaltung im Einzelfall unter Berücksichtigung des sogenannten Leasing-Dreiecks (Hersteller, Leasinggeber, Leasingnehmer) macht den Einzelfall komplex.
Wir stehen Ihnen in allen auftauchenden Rechtsfragen zur Verfügung.