Franchiserecht

Franchising wird nach dem deutschen Franchiseverband wie folgt definiert:

Franchising ist ein Betriebssystem, durch das Waren und / oder Dienstleistungen und /oder Technologieren vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. Der Franchisegeber gewährt seinen Franchisenehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seines Konzeptes zu betreiben. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den Franchisenehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchisevertrages per laufender und technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchisegeber den Systemnamen und / oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz-und Urheberrechte so wie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftsordnungssystems des Franchisegebers zu nutzen.

Wir beraten sowohl Franchisenehmer als auch Franchisegeber im Bezug auf ihre Rechte und Pflichten vor, während und nach der Vertragsdurchführung.