Baurecht
Das p
rivate Baurecht regelt die Beziehung zwischen
Bauherren und den am Bau Beteiligten. Problemfelder liegen hier im
Angebot, Leistungsverzeichnis, Bauvertrag, Bauzeit, Verzug, Werklohn,
Nachtrag, Behinderung, Abnahme, Schlussrechnung, Baumangel,
Gewährleistung, Sicherheit, usw..
Baustreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, sind häufig
langwierig. Es gilt daher, den Bauablauf im Vorfeld solide zu regeln,
um eine einvernehmliche und erfolgreiche Bauabwicklung sicher zu
stellen. Als Spezialisten für das Baurecht sind Sie hierfür
bei uns in guten Händen. Bei umfangreichen Bauvorhaben stehen wir
für eine juristische Betreuung auch während der
Bauausführung zur Verfügung. So können
Konfliktpotenziale von vornherein vermieden werden. Wir erstellen
für Sie den Bauvertrag, die baubegleitende Korrespondenz,
Abnahmeprotokoll, Mängelrüge usw.. Bei unvermeidbaren
Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen
außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Zum privaten Baurecht gehört auch das
private Nachbarrecht.
Typische Beispiele sind hier Auseinandersetzungen bezüglich dem
Grenzabstand von Bäumen, Hecken und Zäunen. Fragen bzgl. der
Ableitung von Regenwasser, auf das Nachbargrundstück eindringende
Wurzeln und überragende Zweige sind ebenfalls Gegenstand des
privaten Nachbarrechts. Hier steht die Findung einer gütlichen
Lösung zur Wahrung eines verträglichen
Nachbarschaftverhältnisses im Vordergrund. Wenn mit Ihrem Nachbarn
keine Lösung zu finden ist, setzen wir Ihre Interessen gerichtlich
durch.
Das
öffentliche Baurecht ist Teil des
öffentlichen Verwaltungsrechts. Hierbei geht es insbesondere um
die Beziehung zwischen den öffentlichen Baubehörden und dem
Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer. Zum öffentlichen
Baurecht zählen insbesondere Regelungen, die die Zulässigkeit
und Grenzen von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung,
Änderung, Beseitigung und ihre notwendige Beschaffenheit
betreffen. Es dient dem Ausgleich der Interessen des
Grundstückseigentümers und den Interessen der Allgemeinheit.
Bezüglich behördlichen Genehmigungsverfahren, Bauvoranfrage,
Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, einstweiliger Rechtsschutz,
Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs etc. setzen wir
Ihre Interessen als Bauherr oder betroffenen Nachbar durch. Wir
vertreten Sie bei den Baubehörden und vor dem Verwaltungsgericht.
IHR RECHT IST BEI UNS CHEFSACHE!
KOMPETENT – PERSÖNLICH - STARK