Baurecht

Das private Baurecht regelt die Beziehung zwischen Bauherren und den am Bau Beteiligten. Problemfelder liegen hier im Angebot, Leistungsverzeichnis, Bauvertrag, Bauzeit, Verzug, Werklohn, Nachtrag, Behinderung, Abnahme, Schlussrechnung, Baumangel, Gewährleistung, Sicherheit, usw..

Baustreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, sind häufig langwierig. Es gilt daher, den Bauablauf im Vorfeld solide zu regeln, um eine einvernehmliche und erfolgreiche Bauabwicklung sicher zu stellen. Als Spezialisten für das Baurecht sind Sie hierfür bei uns in guten Händen. Bei umfangreichen Bauvorhaben stehen wir für eine juristische Betreuung auch während der Bauausführung zur Verfügung. So können Konfliktpotenziale von vornherein vermieden werden. Wir erstellen für Sie den Bauvertrag, die baubegleitende Korrespondenz, Abnahmeprotokoll, Mängelrüge usw.. Bei unvermeidbaren Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Zum privaten Baurecht gehört auch das private Nachbarrecht. Typische Beispiele sind hier Auseinandersetzungen bezüglich dem Grenzabstand von Bäumen, Hecken und Zäunen. Fragen bzgl. der Ableitung von Regenwasser, auf das Nachbargrundstück eindringende Wurzeln und überragende Zweige sind ebenfalls Gegenstand des privaten Nachbarrechts. Hier steht die Findung einer gütlichen Lösung zur Wahrung eines verträglichen Nachbarschaftverhältnisses im Vordergrund. Wenn mit Ihrem Nachbarn keine Lösung zu finden ist, setzen wir Ihre Interessen gerichtlich durch.

Das öffentliche Baurecht ist Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts. Hierbei geht es insbesondere um die Beziehung zwischen den öffentlichen Baubehörden und dem Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer. Zum öffentlichen Baurecht zählen insbesondere Regelungen, die die Zulässigkeit und Grenzen von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung, Änderung, Beseitigung und ihre notwendige Beschaffenheit betreffen. Es dient dem Ausgleich der Interessen des Grundstückseigentümers und den Interessen der Allgemeinheit. Bezüglich behördlichen Genehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, einstweiliger Rechtsschutz, Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs etc. setzen wir Ihre Interessen als Bauherr oder betroffenen Nachbar durch. Wir vertreten Sie bei den Baubehörden und vor dem Verwaltungsgericht.

IHR RECHT IST BEI UNS CHEFSACHE!
KOMPETENT – PERSÖNLICH - STARK