Bankrecht

Das Bankrecht umfasst im weitesten Sinne alles, was mit Geld zu tun hat. Ansprüche unserer Mandanten machen wir national und international - insbesondere im europäischen Ausland und der Schweiz - außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Das Recht der Kapitalanlage

Hierbei geht es um Kapitalanlagen in all ihren Erscheinungsformen seien es Aktien, Fonds, Optionen, Zertifikate, Hedge-Fonds oder Immobilien-Fonds um nur einige zu nennen.

Diese können bei einer Bank, über einen Vermittler oder Makler, oder direkt beim Finanzdienstleister erworben werden. Problemfelder sind hier insbesondere die Aufklärungspflichten und die Beratungspflichten gegenüber dem Anleger. Die Beratung muss anlegergerecht und anlagegerecht erfolgen, sonst macht sich der Berater und/oder sein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Schadensersatzansprüche können sich auch daraus ergeben, dass nicht darüber aufgeklärt wurde, welche Provisionen und Rückvergütungen der Berater oder die Bank aus dem Geschäft erhält. Weitere Ansprüche können sich aus der so genannten Prospekthaftung ergeben. Hierbei haftet der Ausgeber und Verwender für Mängel im Prospekt der Kapitalanlage, die zumeist darin bestehen, dass Risiken verschleiert werden.

Nicht auszuschließen ist leider auch, dass eine betrügerische Kapitalanlage erworben wurde. Hier leiten wir die notwendigen strafrechtlichen Schritte ein.

Weiterhin ist auch die Vermögensverwaltung Teil des Rechts der Kapitalanlage. Auch hier muss der Vermögensverwalter Standards in der Aufklärung und Information sowie bei der Verwaltung des Vermögens einhalten.


Das Recht der Darlehen

Beim Recht der Darlehen geht es um Kredit in all seinen Erscheinungsformen, sei es beispielsweise als Verbraucherkredit, als Immobilienfinanzierung, als Bausparvertrag, als Factoring, oder als Leasing, in der Bank oder zu Hause abgeschlossen, möglicherweise auch über Internet oder Telefon. Dabei geht es auch um die Kreditsicherheiten, sei es in Form einer Bürgschaft, eines Grundpfandrechts, einer Hypothek, eines Pfandrechts oder einer Abtretung weiterer Rechte.

Hierbei tauchen Fragen bezüglich der Beendigung des Kreditverhältnisses auf, so kann es Sonderkündigungsrechte des Kunden und der Bank geben. Probleme gibt es bei der Sicherheitenbestellung, nicht jede Sicherheit darf von einer Bank herein genommen werden, beispielhaft sei hier die sittenwidrige Angehörigenbürgschaft genannt. Auch bei Zinsen, Entgelten und Kosten können Probleme auftauchen. Eine Frage ist auch, ob Kreditforderungen ohne weiteres von einer Bank ohne Wissen des Kunden verkauft werden können, was bei einer Verwertung der Sicherheiten durch den Käufer zum Verlust des Hauses führen kann.


Das Recht des Zahlungsverkehrs

Hierunter fallen die typischen Bankgeschäfte wie der grundsätzliche Bankvertrag samt AGB, der Überweisungsverkehr, das Lastschriftverfahren, Kontoeröffnung, Kontoführung und Kontobeendigung, der Scheck- und Wechselverkehr, das Auslandsgeschäft, Kreditkarten, EC-Karten sowie das Online-Banking.

Hierbei treten häufig Probleme durch den Missbrauch von Karten und PINs auf. Auch kann es Probleme im Zahlungsverkehr, z.B. durch unberechtigte Lastschriften, geben. Es stellen sich Fragen, wer bezüglich Konten verfügungsberechtigt ist und mit welchen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Banken gegenüber ihren Kunden aufrechnen dürfen. Das Online-Banking und das Online-Brokerage stellen weitere Problemquellen dar, insbesondere, welche technischen Einrichtungen die Banken hierfür vorhalten müssen und in welchem Umfang Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden bestehen.

IHR RECHT IST BEI UNS CHEFSACHE!
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